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News-Archiv | Artikel vom 19.02.2020

Wie Paare beim Versicherungsschutz sparen können

Im Februar jährt sich der Valentinstag und viele Herzen finden zusammen oder versichern sich speziell am „Tag der Liebenden“ ihrer Liebe füreinander. Zukunftspläne werden geschmiedet und nehmen immer festere Formen an. Für viele Paare ist der gemeinsame Haushalt der erste große Schritt in der Beziehung – ob mit oder ohne Trauschein. Ist dieser Schritt gegangen, kommt dem Thema Versichern & Vorsorgen eine besondere Bedeutung zu. Verträge können zusammengelegt und damit bares Geld gespart werden.

Die Finanzen können in einer Beziehung aber auch zum kritischen Thema werden! Mit ein paar Tipps lässt sich dieser Krisenherd jedoch entschärfen:

  • Haushaltsbuch führen: Wenn nur ein Partner für alle im Haushalt anfallenden Anschaffungen aufkommt ist Streit vorprogrammiert. Ein Überblick über alle Ausgaben schafft Abhilfe und lässt Sparpotenziale schnell erkennen.
  • Individuelle Ausgaben: Auch in einer Beziehung stehen jedem Partner individuelle Wünsche zu. Planen Sie dafür ein festes Budget zur jeweils freien Verfügung ein.
  • Sparpotenziale nutzen: In einer Partnerschaft können Kosten reduziert werden. Zum Beispiel bei Versicherungen. Hierfür muss noch nicht einmal geheiratet werden. Es reicht ein gemeinsamer Haushalt.

Diese Versicherungen sollten Paare im Blick haben

Hausratversicherung: Aus zwei macht eins: Wer zusammenzieht, braucht nur noch eine Hausratpolice. Bevor aber voreilig gekündigt wird, sollten die Verträge miteinander verglichen werden. So kann das beste Preis-Leistungsverhältnis gefunden werden und den gemeinsamen Haushalt absichern.

Risikolebensversicherung: Der Tod trennt jede Beziehung. Damit dem hinterbliebenen Partner oder der Familie nicht der finanzielle Ruin droht, empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung. Schon für geringe Beiträge lässt sich die finanzielle Absicherung sicherstellen.

Haftpflichtversicherung: Für Paare genügt auch eine Haftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass beide im Vertrag eingetragen werden. Achtung: Bei Schäden, die ein Partner dem anderen zufügt, haftet die gemeinsame Haftpflichtversicherung dann nicht.

Kfz-Versicherung: Paare teilen sich in der Regel nicht nur die Wohnung, sondern auch ein Auto. Der Name des Partners sollte darum in die jeweilige Kfz-Police miteingetragen werden, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.




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